Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abzug der Fahrtkosten gilt es einige Details zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen mehrere Grundvoraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.